Workshop für Anwältinnen und Anwälte und deren Mitarbeitende.
- Neue Pflichten und Möglichkeiten für die Anwaltskanzlei -
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht auch in der Anwaltskanzlei. Nicht nur bei der Erstellung der eigenen Rechnungen, sondern vor allem auch für die Rechnungen, aus denen die Vorsteuer gezogen werden möchte, gilt: Augen auf und Neuerungen im Blick!
Die Änderungen in § 10 RVG
Von der Papier-Rechnung zur E-Rechnung
- Formate der E-Rechnung und deren Besonderheiten
- GoBD und ZUGFeRD
- Live-Demonstration
Einführung der E-Rechnung im Kanzleialltag
- Übergangsregelungen?
- Welche Anforderungen müssen Rechnungen und Kanzleien erfüllen?
- Pflichtinhalte der neuen E-Rechnung
- Berichtigung der neuen E-Rechnung
- Archivierung/Aufbewahrung der neuen E-Rechnung
- Vorsteuerabzug aus der neuen E-Rechnung
- Vereinbarungen mit der Mandantschaft und Lieferanten, z.B. Beck-Verlag
- Abrechnung von PKH/VKH/BerH/RSV
Was lange währt, wird endlich gut - so das Sprichwort. Und für das RVG gilt dies nun auch: Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 ist da! Das bedeutet vor allem ein Plus in den Tabellen: Plus 9% bei Betragsrahmen- und Festgebühren und plus 6% bei Wertgebühren.
Sehr sympathisch sind die Änderungen im PKH/VKH-Mandat, die sich vor allem im familien- und arbeitsrechtlichen Bereich positiv auswirken werden:
Anhebung der VKH/PKH-Tabelle und Anhebung des oberen Deckels.
Darüber hinaus: Anhebung der Verfahrenswerte in
- Kindschaftssachen - Gewaltschutzsachen - Haushaltsachen - Ehewohnungssachen - Abstammungssachen
Inhalt dieses Online-Seminars sind zum einen die Änderungen als solches - neben den Änderungen in den Tabellen gibt es auch strukturelle Änderungen im RVG - die Auswirkungen auf die tägliche Praxis bei der Abrechnung der anwaltlichen Vergütung und auch taktische Überlegungen zum Übergangsrecht und zum Gebührenmanagement:
Wie und wann nehme ich welche Mandate an, ab wann kann ich die neuen Tabellen anwenden?
Und: Wie erstelle ich nicht nur inhaltlich, sondern auch technisch-formell richtige Rechnungen.
Dieses Online-Seminar veranstalten wir in Kooperation mit Karin Scheungrab. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im Zoom-System von Karin Scheungrab hinterlegt, ist während des Webinars bei der Teilnehmerliste sichtbar und wird nach Abwicklung des Online-Seminars gelöscht.
Teilnahmebedingung: Zusatz für Online-Seminare