Historie

Am 4. Dezember 1904 trafen sich in Hamburg eine Reihe von Rechtsanwälten, gründeten einen neuen Verein, den sie "Hamburgischer Anwaltverein" nannten und wählten zum Vorsitzenden die Rechtsanwälte Dr. Schramm und Dr. Petersen. Am 14. Dezember 1904 wurde dies im Öffentlichen Anzeiger Hamburg bekanntgegeben.

Zuvor war im Jahre 1871 der "Deutsche Anwaltverein" gegründet worden.

Im Januar 1946 wurde der Hamburgische Anwaltverein neugegründet; Vorsitzender war der von der gesamten deutschen Anwaltschaft hochgeschätzte Dr. Emil von Sauer, Namensgeber des vom Hamburgischen Anwaltvereins verliehenen Preises. In der Satzung heißt es "Zweck des Hamburgischen Anwaltvereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Belange der Hamburgischen Anwaltschaft. Er soll auch die gesellige Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder anstreben."

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