Grundsätze der Sterbegeldumlage

Im Jahr 1950 wurde die Erhebung einer Sterbegeldumlage eingeführt, die sich mittlerweile seit mehr als 70 Jahren bewährt hat. Ihr gehören heute rund 900 HAV-Mitglieder an. Die Einrichtung soll dazu dienen, nach dem Tod eines ihrer Mitglieder eine schnelle, unbürokratische Finanzhilfe zu leisten. Diesem Zweck dient die Umlage auch heute noch für diejenigen HAV-Mitglieder, die sich freiwillig an der Sterbegeldumlage beteiligen; nur die Angehörigen dieser Mitglieder erhalten beim Tod des Mitgliedes eine Sterbegeldauszahlung. Den Hinterbliebenen werden schnell und unbürokratisch zunächst ca. 2.500,00 € ausgezahlt; die endgültige Höhe der Auszahlung bemisst sich nach der Zahl der im Sterbejahr freiwillig an der Umlage beteiligten Mitglieder.

Stand: 1. Januar 2016 (beschlossen in der Vorstandssitzung am 12. Mai 2015)

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