Gemeinsam mit Funk, dem größten inhabergeführten Versicherungsmakler und Risk Consultant Deutschlands, ist es dem HAV gelungen, ein Versicherungskonzept für Kanzleien, Sozietäten, Einzelanwält:innen etc. zu entwickeln, welches den Mitgliedern des HAV sowohl in Bezug auf Prämien als auch Bedingungen exklusive Vorteile bietet.
Funk bietet Ihnen eine umfangreiche und kostenlose Beratung zur Versicherbarkeit Ihrer beruflichen Risiken und installiert auf Wunsch einen an Ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Versicherungsschutz.
Wir freuen uns, Ihnen ein exklusives Angebot der Funk-Gruppe vorstellen zu dürfen, das speziell für Mitglieder des Hamburger Anwaltvereins (HAV) entwickelt wurde.
Mit unserem einzigartigen Versicherungsschutz bieten wir Ihnen die Möglichkeit, rückwirkend bis zu drei Monate („frei von bekannten Schäden“) abgesichert zu sein – eine Flexibilität, die in der Branche nicht üblich und besonders wertvoll ist, wenn andere Versicherer diesen Schutz nicht mehr zur Verfügung stellen können.
In der aktuellen Marktsituation sehen sich einige Versicherer aufgrund von Insolvenzen gezwungen, ihren Versicherungsschutz einzustellen. Dies kann für viele Rechtsanwälte eine erhebliche Unsicherheit bedeuten. Unser Produkt stellt sicher, dass Sie auch für vergangene Zeiträume optimal abgesichert sind, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Mandate konzentrieren können, ohne sich um mögliche Risiken sorgen zu müssen.
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung steht Ihnen Herr Radoslaw Wilicki gerne zur Verfügung.
Radoslaw Wilicki
Telefonnummer: 040/ 359 14- 483
E-Mail: r.wilicki@funk-gruppe.de.
Senden Sie uns gerne den ausgefüllten Fragebogen zu. Risikofragebogen Anwälte
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft sicher gestalten!
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner können Sie unter "Erneuerung des HAV-Rahmenvertrages" einsehen.
Hier sehen Sie das Exklusive Versicherungskonzept ein.
Besondere Vereinbarungen zum Rahmenvertrag.
Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen
Artikel zur BRAO-Reform - Neue Anforderungen an die Berufshaftpflicht-Versicherung