Ständig wiederkehrende Störungen im Justizablauf, die den Anwälten die tägliche Arbeit erschweren, werden regelmäßig im Clearingausschuss (für die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch Strafjustiz) oder Finanzgerichtsbarkeit) mit hochrangigen Vertretern der Anwaltschaft, der Gerichte und der Justizbehörde erörtert.
Dabei werden konkrete Einzelfälle, die Anwälte an den HAV herantragen, analysiert, diskutiert und Lösungen erarbeitet, die dazu beitragen, dass derartige Fehlabläufe in Zukunft vermieden werden können. Dieser Ausschuss – ursprünglich vom damaligen Justizsenator als einmaliges Treffen zur Beruhigung erhitzter Anwalt-Gemüter gedacht – hat sich zwischenzeitlich als äußerst effektive, unbürokratische und gern in Anspruch genommene Institution etabliert.
Wenn Sie Probleme mit dem Ablauf in Gerichtsverfahren haben, nutzen Sie den Clearingausschuss, Ihre Fälle werden mit offenen Ohren aufgenommen.
Wenden Sie sich an uns, reichen Sie uns Ihre Schilderung der Störungen schriftlich ein. Wir geben diese Schilderung an den Clearingausschuss weiter, damit dieser sich den Eingaben in seinen Sitzungen annehmen kann.